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Grundbuchauszug Rosenheim
Das Grundbuchamt in Rosenheim ist eine öffentliche Stelle, die für die Eintragung von Eigentumsverhältnissen an Immobilien und die Führung des Grundbuchs in Rosenheim zuständig ist. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Lasten, die an einer Immobilie bestehen, verzeichnet sind. Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie in Rosenheim sind oder werden möchten, werden Sie früher oder später vermutlich mit dem Grundbuchamt in Kontakt kommen. Das Grundbuchamt in Rosenheim befindet sich im Amtsgericht Rosenheim, Zimmer Nr. 29, und ist montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Rosenheim unter https://www.ag-rosenheim.de/de/amtsgericht/zustaendigkeiten/grundbuchamt.html
Das Liegenschaftsbuch war früher das manuell geführte Katatserbuch und wird heutzutage digital im sogenannten Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) verwaltet. Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch besteht normalerweise aus einem Grundstück, das aus einem oder mehreren Flurstücken besteht.
Kann jeder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen?
Da sowohl im Liegenschatsbuch als auch im Grundbuch personenbezogene Daten gespeichert werden, (wie zum Beispiel Name des Egentümers) ist das Liegenschaftsbuch nicht öffentlich und unterliegt dem Datenschutz.