Bestellen Sie hier online einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und oder einen Grundbuchauszug für Ihr Grundstück bzw. Ihre Immobilie.
Warum ein Grundbuchauszug oft nicht ausreicht?
Da sich eine Baulast wertmindernd aber auch wertsteigernd auf ein Grundstück auswirkt, sollte eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis immer zu den notwendigen Dokumenten einer Immobilie gehören!
Für das belastete Grundstück kann eine Baulast eine Beschränkungen bedeuten die den wirtschaftlichen Wert des Grundstückes daher erheblich beeinträchtigen kann.
In den Bundesländern Bayern und Brandenburg (ab 1994) gibt es keine Baulasten und kein Baulastenverzeichnis. Die entsprechenden Verpflichtungen werden dort als Grunddienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.
In allen anderen Budesländern benötigen Sie ein Abschrft aus dem Baulastenverzeichnis um wertmindernde Eintragungen auszuschließen.
Ansonsten kann die Überraschung groß sein, falls ene unbekannte Baulast eingetragen ist.
Mit dem Eintrag einer Baulast im Baulastenverzeichnis übernimmt der Eigentümer freiwillig für das belastete Grundstück eine öffentlich- rechtliche Verpflichtung. Obwohl die Baulast freiwillig begründet wurde, kann sie in der Regel nicht vom Eigentümer einseitig widerrufen und aufgehoben werden. Nur die Baubehörde kann auf eine durch Verzicht wieder aufgehoben werden.
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Im Baulastenverzeichnis sind sogenannte „Baulasten“ für Grundstücke und Immobilien eingetragen. Eine Baulast ist sind Verpflichtungen des Eigentümers eines Grundstückes, wie zum Beispiel:
In den Bundesländern Bayern und Brandenburg (ab 1994) gibt es keine Baulasten und kein Baulastenverzeichnis. Die entsprechenden Verpflichtungen werden dort als Grunddienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.