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Grundbuchauszug Quickborn
Das Grundbuchamt in Quickborn ist eine staatliche Einrichtung, die für die Verwaltung des Grundbuchs in der Stadt Quickborn zuständig ist. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und anderen Immobilien gesetzlich festgehalten werden. Das Grundbuchamt in Quickborn ist somit für die Eintragung von Grundstückskaufverträgen, Eigentumsübertragungen, Hypotheken und anderen belastenden Eintragungen zuständig. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Grundstück oder anderen Immobilien haben, wenden Sie sich an das Grundbuchamt in Quickborn. Sie können das Amt auch kontaktieren, wenn Sie eine Abschrift aus dem Grundbuch benötigen oder wenn Sie eine Eintragung in das Grundbuch beantragen möchten. Die Öffnungszeiten des Grundbuchamts in Quickborn können je nach Standort variieren. Es empfiehlt sich, vor einem Besuch telefonisch oder online zu erfragen, wann das Amt geöffnet hat.
Das Liegenschaftsbuch war früher das manuell geführte Katatserbuch und wird heutzutage digital im sogenannten Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) verwaltet. Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch besteht normalerweise aus einem Grundstück, das aus einem oder mehreren Flurstücken besteht.
Kann jeder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen?
Da sowohl im Liegenschatsbuch als auch im Grundbuch personenbezogene Daten gespeichert werden, (wie zum Beispiel Name des Egentümers) ist das Liegenschaftsbuch nicht öffentlich und unterliegt dem Datenschutz.