Grundbuchamt Nürnberg Grundbuchauszug

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Nürnberg

Das Grundbuchamt in Nürnberg ist eine staatliche Einrichtung, die für die Verwaltung des Grundbuchs in der Stadt Nürnberg zuständig ist. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und anderen Immobilien gesetzlich festgehalten werden. Das Grundbuchamt in Nürnberg ist somit für die Eintragung von Grundstückskaufverträgen, Eigentumsübertragungen, Hypotheken und anderen belastenden Eintragungen zuständig. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Grundstück oder anderen Immobilien haben, wenden Sie sich an das Grundbuchamt in Nürnberg. Sie können das Amt auch kontaktieren, wenn Sie eine Abschrift aus dem Grundbuch benötigen oder wenn Sie eine Eintragung in das Grundbuch beantragen möchten. Die Öffnungszeiten des Grundbuchamts in Nürnberg können je nach Standort variieren. Es empfiehlt sich, vor einem Besuch telefonisch oder online zu erfragen, wann das Amt geöffnet hat.
Bundesland
Bayern
Einwohner
510.632 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90402–90491
Vorwahlen
0911, 09122, 09129
Kfz-Kennzeichen
N
Website
Adresse Katasteramt
Telefon
(0911) 462595-0
Fax
(0911) 462595-26
Öffnungszeiten Katasteramt
Montag von 7:30 bis 15:00 Dienstag von 7:30 bis 15:00 Mittwoch von 7:30 bis 15:00 Donnerstag von 7:30 bis 16:30 Freitag von 7:30 bis 12:30

News

Grundbuchamt Nürnberg
grundbuchamt.com Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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