Grundbuchamt Chemnitz Grundbuchauszug

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Chemnitz

Das Grundbuchamt in Chemnitz ist eine staatliche Einrichtung, die sich mit der Verwaltung von Grundbüchern in der Stadt Chemnitz befasst. Ein Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Informationen über Immobilien und die Rechte an diesen Immobilien gespeichert werden. Das Grundbuchamt in Chemnitz ist für die Eintragung von Änderungen an Grundstücken und die Auskunftserteilung aus dem Grundbuch zuständig. Die Mitarbeiter des Grundbuchamts in Chemnitz beraten auch bei Fragen zu Eigentumsverhältnissen und bei der Suche nach Grundstücken.
Bundesland
Sachsen
Postleitzahlen
09111–09131, 09224, 09228, 09247Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0371, 037200, 037209, 03722, 03726
Kfz-Kennzeichen
C
Gemeinde
14 5 11 000
Website
Adresse Katasteramt
Telefon
00371 488-5047
Fax
0371 488-5096
Öffnungszeiten Katasteramt
Montag von 8.30 bis 12.00 Dienstag von 8.30 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Mittwoch geschlossen Donnerstag von 8.30 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Freitag von 8.30 bis 12.00

News

Grundbuchamt Chemnitz
grundbuchamt.com Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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